Grundstücksrecht: Erbrechtliche Besonderheiten bei landwirtschaftlichen Betrieben

24. Oktober 2011: Das Erbrecht in der Landwirtschaft unterliegt besonderen, vom allgemeinen Erbrecht abweichenden, Regelungen.

Ziel ist der Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe. Streit unter Erben und mit Pflichtteilsberechtigten soll nicht zur Zerschlagung landwirtschaftlicher Betriebe führen.

Sonderregelungen für das Erbrecht der Landwirte finden sich im BGB und im Grundstücksverkehrsgesetz (GrstVG).

Erbrechtliche Regelungen im Grundstücksverkehrsgesetz

Ziel des Grundstücksverkehrsgesetzes ist es, land – und forstwirtschaftliche Grundstücke zu erhalten. Veräußerungen solcher Grundstücke müssen behördlich genehmigt werden.

Dies gilt beispielsweise für die lebzeitige Übertragung als vorweggenommene Erbfolge.

Die Veräußerung eines Erbanteils an einen anderen als an einen Miterben bedarf der Genehmigung, § 2 Abs. 1 b GrstVG.

Wenn zum Nachlass ein landwirtschaftlicher Betrieb gehört und durch gesetzliche Erbfolge eine Erbengemeinschaft entstanden ist, kann durch das Gericht eine Zuweisung der Grundstücke, die den Betrieb ausmachen, an einen Miterben erfolgen, §§ 13 ff.  GrstVG.

Zuständig ist das Landwirtschaftsgericht. Für den  Landgerichtsbezirk Leipzig ist dies das Amtsgericht Oschatz, § 19 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Organisation der Justiz (Sächsische Justizorganisationsverordnung = SächsJOrgVO).

Sonderregelungen für Landwirte im BGB

Auch Regelungen im BGB dienen dem Erhalt landwirtschaftliche Betriebe. Das BGB spricht in diesem Zusammenhang von Landgut. Landgut im Sinne des BGB ist nach der Rechtsprechung eine Besitzung, die zum Zeitpunkt des Erbfalls eine zum selbständigen und dauernden Betrieb der Landwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellt und mit den nötigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen ist. Der Übernehmer eines Landguts wird erbrechtlich gegenüber Erben und Pflichtteilsberechtigten privilegiert.

Höfeordnung

Die Höfeordnung enthält besondere Erbschaftsregelungen für einen Bauernhof. In Sachsen gilt - wie in den anderen neuen Bundesländern - die Höfeordnung nicht.

 

Stichworte: Bauernhof Erbrecht Grundstücksverkehrsgesetz Landwirt Streit unter Erben Grundstücksverkehrsgesetz Höfeordnung

 

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