Internetrecht: Anwaltskanzlei U+C versteigert offene Forderungen aus Tauschbörsen-Abmahnungen
7. Dezember 2011: Massenabmahnung wird zum Masseninkasso.
Wie heise.de meldet, versteigert die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) Forderungen aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen. U+C hat dazu eine eigene Auktionswebsite geschaltet.
Es geht um Forderungen in Gesamthöhe von 90 Millionen Euro. heise.de rechnet vor: In 70.000 Abmahnungen wurden jeweils 1286,80 Euro gefordert, ergibt reichlich 90 Millionen.
Die Rechtsanwaltskanzlei U+C mahnt überwiegend wegen der unberechtigten Nutzung von Pornofilmen ab. Wie heise.de wohl richtig vermutet, liegt daher wegen des Peinlichkeitsfaktors in diesem Bereich die Zahl der „Sofortzahler“ sehr hoch. Wenn dann immer noch mindestens 70000 nichtbezahlte Fälle übrig bleiben, kann man ahnen, wie viele Abmahnung täglich bei der Anwaltskanzlei rausgehen müssen.
Derzeit verlangt U+C in den Abmahnungen wegen Tauschbörsennutzung vom Anschlussinhaber einen Pauschalbetrag von 650 Euro, zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten. Zahlt der Abgemahnte nicht, erhöht die Kanzlei die Forderung auf 1286.80 Euro.
Spätestens wenn Ihnen ein Mahnbescheid oder Klage wegen Urheberrechtsverletzung im Internet zugeschickt wird, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, wie man sich am effektivsten wehrt.
Was Sie über Urheberrechtsverletzung durch Filesharing wissen sollten, finden Sie unter:
http://www.hgra.de/rechtsgebiete/abmahnung_internet_urheberrecht/
Und für Ihre persönliche Beratung:
Ihr Ansprechpartner im Urheberrecht in Leipzig:
Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M.,
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte Leipzig
Urheberrecht, Presse- und Verlagsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Telefon: 0341/22 54 13 82
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