Internetrecht: Kennen Sie die häufigsten Haftungsfallen im Internet?
22. November 2011: Fast jeder nutzt das Internet. Aber wo viel Licht, ist auch viel Schatten: Das Internet hat nicht nur Vorteile, sondern schafft eine Reihe neuer Probleme.
Dies gilt auch für das Recht. Durch die Nutzung des Internets kann man gegen eine Vielzahl von fast unüberschaubaren Regelungen verstoßen. Daher werden jeden Tag unzählige Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen verschickt. Schwerpunkte sind Markenrechtsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen, aber auch die Verletzung von Bildnisrechten und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im gewerblichen Bereich geht es häufig um Wettbewerbsverstöße.
Die wichtigsten Gefahren für Nicht-Unternehmer im Internet sind:
1. Handeln in gewerbsmäßigem Umfang
Der häufige Verkauf von Waren bei eBay als Privatperson kann eine Abmahnung zur Folge haben: Auch Privatpersonen können unter Umständen als Unternehmer oder geschäftsmäßig handeln - und dies geschieht häufiger als die Betroffenen denken. Der gewerbsmäßige Umfang ist schnell erreicht.
Abmahnungen folgen dann beispielsweise, weil Informationspflichten (§ 5 TMG Impressumspflicht) nicht eingehalten werden oder kein Widerrufsrecht eingeräumt wird oder nicht richtig darüber belehrt wird.
Auch braucht man dann beispielsweise ein Widerrufsrecht mit entsprechender Belehrung, muss die Preisangabenverordnung einhalten und hat Gewährleistungspflichten.
Ungenügende Belehrungen zum Widerrufsrecht und zur Informationspflichten-Verordnung, speziell die fehlende Angabe einer Telefonnummer, ungenaue Angaben zum Zeitpunkt des Beginns der Widerrufsfrist sowie fehlerhafte Abwälzung der Versandkosten beim Rücktritt des Käufers führen dann zu Abmahnungen.
2. Bilderklau im Internet
Häufig werden fremde Bilder, Fotos und Texte ohne Erlaubnis der Rechteinhaber kopiert und ins Internet gestellt. Man darf aber nicht einfach fremde Werke benutzten. Die unerlaubte Benutzung ist eine Urheberrechtsverletzung. Auch wenn man beispielsweise einen gebrauchten Markenartikel verkauft, kann man nicht einfach die Fotos des Herstellers aus dem Katalog oder Internetauftritt für den eigenen Verkauf verwenden. Damit verletzt man die Urheberrechte des Fotografen oder die Nutzungsrechte, die der Fotograf eingeräumt hat.
3. Tauschbörsennutzung
Die meisten Urheberrechtsverletzungen im Internet werden durch Tauschbörsennutzung begangen, wenn dort unberechtigt urheberrechtlich geschützte Lieder, Filme, Software runtergeladen und wieder im Netz angeboten wird. Wenn die Rechteinhaber solche Rechtsverletzungen entdecken, kann es sehr teuer werden. Zu Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet:
4. Haftung für Dritte wegen WLAN
Ein WLAN ist schnell eingerichtet und die Nutzung ist bequem. Was aber viele nicht wissen. Wenn das WLAN nicht geschützt ist, kann sich aber jeder einloggen, der sich in der Reichweite des Funknetzwerks aufhält. Werden auf diese Weise Rechtsverletzungen begangen, haftet der Anschlussinhaber.
Dies bedeutet in der Regel, dass der Anschlussinhaber eine Abmahnung wegen Rechtsverletzungen (meistens Urheberrechtsverletzungen) bekommt.
Im schlimmsten Fall, etwa bei Kinderpornografie drohen aber auch strafrechtliche Sanktionen mit Hausdurchsuchungen usw.
Auch wenn der BGH die WLAN – Nutzung mit Zugangssicherung gebilligt hat, sollte man überlegen, ob man überhaupt ein WLAN benötigt. Wenn nicht, sollte man auch kein WLAN betreiben, wenn doch, sollte man sich intensiv damit beschäftigen, wie man ein WLAN wirklich absichert damit man seine Aktivitäten auch im Streitfall beweisen kann.
5. Abo-Fallen im Internet
Im Internet gibt es viele so genannte Abo-Fallen, die meistens nach dem gleichen Schema gestrickt sind:
Auf einer Webseite wird angeblich kostenlos eine Dienstleistung versprochen. Von Downloads von Software bis zu Einkaufstipps gibt es die verschiedensten Angebote. Versteckt ist häufig der Hinweis, dass das kostenlose Angebot doch kostenpflichtig ist, oder bislang kostenlose Angebote kosten plötzlich etwas. Bei der Registrierung wird neben persönlichen Daten auch die IP-Adresse erfasst, über die dann der Anschlussinhaber ermittelt und angeschrieben werden kann.
Nach der Registrierung kommt das böse Erwachen. Nach einiger Zeit kommt eine Rechnung ins Haus. Schnell wird eine Mahnung ausgesprochen und es drohen weiter steigende Kosten: Über den Abo-Preis hinaus, kommen bei einer Mahnung noch Anwaltskosten hinzu. Wer nicht zahlt, wird teilweise mit angeblichen Schufa- Einträgen, Strafanzeigen und Gerichtsverfahren bedroht.
Betroffen sind vor allem Jugendliche.
6. Impressumspflichten
Auch wer nur eine private Webseite betreibt, muss teilweise ein Impressum (§ 5 TMG) anbieten. Eine Impressumspflicht besteht insbesondere, wenn über die Seite bezahlte Bannerwerbung läuft. Zudem ist häufig ein redaktionell Verantwortlicher nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) nennen.
Verstöße gegen die Impressumspflicht durch Verbraucher sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern belegt werden.
Für alle Haftungsfallen gilt:
Vorbeugen ist besser als heilen:
Bei der Internetnutzung sollte man sich immer genau überlegen, ob man das wirklich braucht. Häufig werden Rechtsverletzungen begangen, obwohl es preiswerte Alternativen gibt. Statt ein Foto zu klauen, erstellt man selbst ein Foto. Man ist dann selbst der Urheber und kann dieses Foto nach Belieben verwenden.
Insbesondere Eltern sollten sich mit dem Thema vertraut machen und den Medienkonsum ihrer Kinder regeln und auch überwachen.
Spätestens aber wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich rechtlichen Rat holen. Das Ignorieren des Abmahnschreibens und der gesetzten Frist für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung kann dazu führen, dass der Abmahner gegen sie eine einstweilige Verfügung erwirkt oder Klage einreicht. Das führt zu weiteren – vermeidbaren – Kosten.
Da aber auch die ungeprüfte Abgabe einer Unterlassungserklärung Risiken birgt, sollte ein der Abmahnung beiliegendes Muster nie einfach unterzeichnet werden. Lassen Sie sich beraten!
Mehr Informationen zum Internetrecht:
http://www.urheberrecht-leipzig.de/index.php/Internetrecht.html
Ihr Ansprechpartner im Urheberrecht und Internetrecht in Leipzig:
Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M.,
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte Leipzig
Urheberrecht, Internetrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Telefon: 0341/22 54 13 82
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