Streit verhindern im Mietrecht: Übergabeprotokoll zur Wohnungsübergabe bei Beginn und Ende des Mietvertrages

22. November 2010: Auch bei langjährigen, problemlosen Mietverhältnissen kommt es häufig am Ende zu Streit über den Zustand der Mietsache. Oft hat der Mieter keine Schuld an einem entstandenen Schaden. Abhilfe schafft ein Übergabeprotokoll zu Beginn und Ende der Mietzeit.

22. November 2010 

Am Ende eines Mietvertrages kommt es auch in langjährigen problemlosen Mietverhältnissen zu Streit. Die korrekte Übergabe mit Übergabeprotokollen sowohl bei Beginn als auch am Ende des Mietvertrages hilft Streit zu vermeiden.

 

Übergabeprotokoll bei Einzug

Wichtig ist es, dass bereits bei Beginn des Mietverhältnisses ein Übergabeprotokoll erstellt wird, in dem Mängel und Schäden der Wohnung beschrieben werden.

Der Inhalt des Protokolls zu Mietbeginn beweist anfängliche Mängel der Wohnung. Damit kann man der Mieter bei Mietende beweisen, dass er für die Mängel nicht verantwortlich ist.

Auch für den Vermieter ist das Übergabeprotokoll bei Mietbeginn sinnvoll: Sind Mängel dokumentiert und hat sich der Mieter keine Rechte vorbehalten, kann der Mieter wegen dieser Mängel keine Minderung geltend machen.

 

Übergabeprotokoll bei Auszug

Gemäß § 546 I BGB ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückzugeben. Dies bedeutet, dass der Mieter die Wohnung räumt und alle Schlüssel, auch selbst angefertigte Schlüssel, an den Vermieter übergibt. Darüber hinaus sollte eine formale Abnahme der Wohnung mit Übergabeprotokoll erfolgen.

Sowohl Mieter als auch Vermieter haben ein Interesse an einer ordnungsgemäßen Übergabe und Abnahme der Wohnung.

Das Interesse des Eigentümers des gemieteten Hauses oder der gemieteten Wohnung als Vermieter am Übergabeprotokoll ist die Protokollierung von Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind.

Auch der Mieter hat ein Interesse an der Protokollierung des Zustandes der Wohnung sowohl bei Einzug als auch bei Mietende.  Das Übergabeprotokoll bei Auszug schützt den Mieter davor, dass er für nach der Wohnungsübergabe aufgetretene Mängel, verursacht beispielsweise durch vom Vermieter mit Malerarbeiten beauftragte Handwerker, haftbar gemacht wird.

 

Richtige Übergabe

Bei der Übergabe sollte jeder Raum der Wohnung und die Nebenräume ohne Zeitdruck begangen und dessen Zustand dokumentiert werden.

Der Übergabetermin sollte immer tagsüber stattfinden um gute Lichtverhältnisse zu gewährleisten.

Schäden, die bei der gemeinsamen Begehung der Wohnung festgestellt werden, sollten möglichst präzise beschrieben (nach Umfang und Lage in der Wohnung) in das Protokoll aufgenommen werden. Sinnvoll ist es auch, ergänzend gemeinsam Fotos vom Zustand der Wohnung und den konkreten Mengen zu machen. Wichtig ist es, dass schon bei der Aufnahme der Fotos festgehalten wird, in welchem Raum was fotografiert wird.

Beispeisweise bei Spuren an Teppichbelag oder Parkett kann streitig sein, ob es sich überhaupt um einen Mangel oder nur um normale Gebrauchsspuren handelt.

In diesem Fall, oder auch wenn keine Einigkeit darüber besteht, wer einen Mangel zu vertreten hat, sollte der Ist-Zustand ohne Benennung des Verantwortlichen in das Protokoll geschrieben werden. Gegebenenfalls wird festgehalten, dass zum Verschulden Uneinigkeit besteht. Die Schuldfrage kann dann später geklärt werden.

In das Übergabeprotokoll gehören auch die abgelesenen Werte für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme.

Das Übergabeprotokoll sollte auch Datum und Uhrzeit und die Namen der Beteiligten aufgenommen werden. Um seiner Funktion gerecht zu werden, sollten Mieter und Vermieter bzw. deren Vertreter das Protokoll unterschreiben

Offene Fragen, beispielsweise Meinungsverschiedenheiten über die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sollten möglichst vor Rückgabe der Wohnung geklärt werden.

 

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