Nachbarrecht: Richter greift im Rechtsstreit zu Schere und Säge

10. November 2011: Was tun, wenn Äste des Nachbarn über die Grenze auf mein Grundstück ragen?

OLG Oldenburg, Pressemitteilung vom 28.09.2011

In einem langjährigen Streit zwischen zwei Grundstücksnachbarn über den Bewuchs entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze hat jetzt ein Amtsrichter aus Delmenhorst zu einer praktischen und schnelle Lösung mit scharfem Werkzeug gegriffen.

Was war passiert

Der eine Grundstücksnachbar bestand darauf, dass keine Zweige und Äste auf sein Grundstück hinüber wachsen. Dem anderen Nachbar war es wichtig, dass sich die Bäume und Sträucher in seinem Garten möglichst natürlich entfalten können. Ein früherer Vergleich vor dem Schiedsmann blieb trotz anwaltlicher Hilfe ohne Erfolg.

Erst der Ortstermin mit der praktischen Lösung beendete den Streit. Statt endloser juristischer Diskussionen ging der Amtsrichter aus Delmenhorst jeden Baum und jeden Strauch Ast für Ast mit den Parteien durch und legte mit ihrer Zustimmung selber Hand an. Die Parteien akzeptierten diese praktische Lösung, sodass sich der Rechtsstreit im Handumdrehen erledigte. Jetzt muss nur noch über die Kosten entschieden werden.

Praxistipp:

Nicht jeder Zweig des Nachbarn über der Grenze ist rechtswidrig. Man lese und staune: Die Natur darf sich – auch über Grundstücksgrenzen hinaus – entwickeln.

Fühlt sich ein Grundstückseigentümer vom Überwuchs gestört, z.B. weil er einen Weg nicht mehr benutzen kann, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zum Abschneiden der Äste.

Zur Vermeidung unnötiger Konflikte sollte sich der Eigentümer dennoch um eine einvernehmliche Klärung dieser Fragen mit seinem Nachbarn bemühen. Am besten ist es, gleich für die Zukunft Regeln zwischen den Nachbarn aufzustellen, damit man sich nicht wegen einiger Äste die Gartenfreude verdirbt.

Schlagworte: Nachbarschaftsstreit Grundstücksgrenze Baumwuchs Überhang Abschneiden von Ästen Ortstermin

Ansprechpartner für Fragen des Nachbarschaftsrechts ist:

Rechtsanwalt Christoph Häntzschel
Telefon: 0341/2 15 39 46
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