Das Persönlichkeitsrecht des Mieters: Sind Vermieter-Fotos in der Wohnung erlaubt?
2. August 2011: Darf ein Vermieter Fotos in einer bewohnten Wohnung machen? Der Vermieter will Schäden begutachten oder Fotos zur Nachmietersuche im Internet machen - muss der Mieter das zulassen?
Eine häufig vorkommende Situation: Der Vermieter will seine
vom Mieter bewohnte Wohnung besichtigen. Dabei sollen Fotos angefertigt werden. Doch darf der
Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung Fotos machen?
Die Antwort lautet: grundsätzlich nein. Der Vermieter hat zwar in bestimmten
Situationen das Recht die Wohnung zu besichtigen. Bei einem Besichtigungstermin
muss er den Mieter jedoch um seine Erlaubnis bitten, wenn er die Wohnung
fotografieren möchte. Der Grund: Der Mieter wird durch das verfassungsrechtlich
verankerte, allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Das Persönlichkeitsrecht
schützt unter anderem die Privatsphäre – zu der auch der häusliche
Lebensbereich, die Gestaltung und Nutzung des Wohnraums zählt. Die Privatsphäre
wird verletzt, wenn der Vermieter Fotos von der Wohnung macht.
In einem Fall, den das AG Düsseldorf zu entscheiden hatte, hatte der Vermieter
die Wohnung von außen fotografiert – die Richterin sah eine Verletzung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts und nahm ein Beweisverwertungsverbot
hinsichtlich der Fotos an (AG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.1998, Az. 25 C 4068/98).
Allerdings können im Einzelfall auch die Interessen des Vermieters überwiegen.
Zum Beispiel hat der Vermieter, sofern er Eigentümer der Räume ist, ein
Interesse daran, dass sein Eigentum erhalten bleibt. Wenn der Mieter erhebliche
Schäden verursacht hat, kann der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran
haben, die Wohnung zu fotografieren.
Ein solches berechtigtes Interesse hat der Vermieter jedoch dann noch nicht,
wenn die Wohnung bloß unordentlich ist (AG Frankfurt/Main, Urteil vom
16.01.1998, Az. 33 C 2515/97 - 67, 33 C 2515/97). Ein berechtigtes Interesse
fehlt wohl auch dann, wenn der Vermieter die Fotos nur für die Nachmieter-Suche
benötigt. Möchte der Vermieter Fotos von der (eingerichteten) Wohnung ins
Internet stellen, um einen Nachmieter zu finden, so benötigt er die
Einwilligung des Mieters.
Insgesamt gibt es jedoch nur wenige gerichtliche Entscheidungen und kaum
Literatur zu diesem Thema. Eine pauschale Beantwortung der Frage, ob
Vermieter-Fotos erlaubt sind, ist daher schwierig. Wie so oft im Recht ist auf
den jeweiligen Einzelfall abzustellen.
Fazit: Ein vernünftiger Vermieter fragt vorher und erklärt dem Mieter, weshalb
er Fotos benötigt. Hat der Vermieter nachvollziehbare Gründe, räumt der
vernünftige Mieter private Gegenstände weg und lässt die Fotos zu. Damit kann
man unnützen Streit vermeiden.
Ihr
Ansprechpartner für Fragen des Persönlichkeitsrechts in Leipzig:
Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M.,
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