Das Persönlichkeitsrecht des Mieters: Sind Vermieter-Fotos in der Wohnung erlaubt?

2. August 2011: Darf ein Vermieter Fotos in einer bewohnten Wohnung machen? Der Vermieter will Schäden begutachten oder Fotos zur Nachmietersuche im Internet machen - muss der Mieter das zulassen?


Eine häufig vorkommende Situation: Der Vermieter will seine vom Mieter bewohnte Wohnung besichtigen. Dabei sollen Fotos angefertigt werden. Doch darf der Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung Fotos machen?

Die Antwort lautet: grundsätzlich nein. Der Vermieter hat zwar in bestimmten Situationen das Recht die Wohnung zu besichtigen. Bei einem Besichtigungstermin muss er den Mieter jedoch um seine Erlaubnis bitten, wenn er die Wohnung fotografieren möchte. Der Grund: Der Mieter wird durch das verfassungsrechtlich verankerte, allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Das Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem die Privatsphäre – zu der auch der häusliche Lebensbereich, die Gestaltung und Nutzung des Wohnraums zählt. Die Privatsphäre wird verletzt, wenn der Vermieter Fotos von der Wohnung macht.

In einem Fall, den das AG Düsseldorf zu entscheiden hatte, hatte der Vermieter die Wohnung von außen fotografiert – die Richterin sah eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und nahm ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Fotos an (AG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.1998, Az. 25 C 4068/98).
 
Allerdings können im Einzelfall auch die Interessen des Vermieters überwiegen. Zum Beispiel hat der Vermieter, sofern er Eigentümer der Räume ist, ein Interesse daran, dass sein Eigentum erhalten bleibt. Wenn der Mieter erhebliche Schäden verursacht hat, kann der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran haben, die Wohnung zu fotografieren.
Ein solches berechtigtes Interesse hat der Vermieter jedoch dann noch nicht, wenn die Wohnung bloß unordentlich ist (AG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.01.1998, Az. 33 C 2515/97 - 67, 33 C 2515/97). Ein berechtigtes Interesse fehlt wohl auch dann, wenn der Vermieter die Fotos nur für die Nachmieter-Suche benötigt. Möchte der Vermieter Fotos von der (eingerichteten) Wohnung ins Internet stellen, um einen Nachmieter zu finden, so benötigt er die Einwilligung des Mieters.

Insgesamt gibt es jedoch nur wenige gerichtliche Entscheidungen und kaum Literatur zu diesem Thema. Eine pauschale Beantwortung der Frage, ob Vermieter-Fotos erlaubt sind, ist daher schwierig. Wie so oft im Recht ist auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen.

 
Fazit: Ein vernünftiger Vermieter fragt vorher und erklärt dem Mieter, weshalb er Fotos benötigt. Hat der Vermieter nachvollziehbare Gründe, räumt der vernünftige Mieter private Gegenstände weg und lässt die Fotos zu. Damit kann man unnützen Streit vermeiden.

 
Ihr Ansprechpartner für Fragen des Persönlichkeitsrechts in Leipzig:
 
Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M.,
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte Leipzig
Urheberrecht, Presse- und Verlagsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
 
Telefon: 0341/22 54 13 82
http://www.urheberrecht-Leipzig.de
http://www.hgra.de