Presserecht: Neues Lexikon presserechtlicher Begriffe online.

2. Mai 2011 Presserechtliche Definitionen von A wie Abwehranspruch bis Z wie Zensurverbot.

2. Mai 2011

 

Wir haben heute auf unserer hompage auf der Unterseite Presserecht einen neuen Katalog presserechtlicher Definitionen online gestellt. Hier findet man Erklärungen und rechtliche Hintergründe zu vielen häufig gebrauchten Begriffen aus dem Presserrecht.

Viel Spass bei der Lektüre unter

http://www.hgra.de/rechtsgebiete/presserecht_anwalt_leipzig.html.

 

Ihr Ansprechpartner im Presserecht und Urheberrecht: 

Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M.,

Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte Leipzig

Urheberrecht, Presse- und Verlagsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

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