Urheberrecht: Forderungen aus Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) werden von Inkassofirma geltend gemacht
1. Februar 2012: Mahnschreiben der Debcon GmbH aus Witten an Internetanschlussinhaber
Wie berichtet (http://www.hgra.de/aktuell/informationen/internetrecht-anwaltskanzlei-u-c-versteigert-offene-forderungen-abmahnungen.html) bot die Rechtsanwaltskanzlei U+C - Urmann + Collegen Rechtsanwälte, Forderungen aus Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen im Gesamtwert von 90 Millionen Euro in einer Versteigerung angeboten.
Forderungen wurden durch Auktionen offenbar übertragen
Da jetzt Schreiben einerDebcon GmbH aus Witten eingehen, die Forderungen von Rechteinhabern aus Abmahungen von U+C aus geltend machen, dürfte dieses Inkassounternehmen, beschäftigt mit „Debitorenmanagement und Consultung“, den Zuschlag erhalten haben.
Sicher ist das aber nicht. Eine Vollmacht oder andere Legitimation wird nicht vorgelegt.
Die Rechtsanwaltskanzlei U+C versandte offenbar nur die erste Abmahnung und ein, zwei Mahnschreiben und hat die angeblichen Forderungen dann sofort weitergegeben. Eine Antwort auf unser Schreiben an die Rechtsanwaltskanzlei U+C erhielten wir nicht.
Vertretung des Abgemahnten durch Anwalt wird ignoriert
Unser Mandant wurde trotz unserer Mitteilung an die Rechtsanwaltskanzlei U+C, dass wir seine rechtlichen Interessen vertreten, direkt von der Inkassofirma angeschrieben. Unter Rechtsanwälten wäre dies standeswidrig. Im Bereich der Inkassofirmen sind aber offenbar die Sitten etwas rauher.
Was steht im Mahnschreiben drin
Das Mahnschreiben sei die letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung. Weiter wird eine mögliche Mitteilung an die Schufa angedroht, um Druck zu machen
Was bedeutet die Einschaltung der Inkassofirma
In der Sache ändert die Einschaltung der Inkassofirma zunächst nichts. Einwendungen, die zuvor gebgeüber der Kanzlei Urmann & Collegen bestanden, können auch gegenüber dem Inkassounternehmen geltend gemacht werden. Zuvor sollte die Inkassofirma aber nachweisen, worauf sie die Forderungen stützt und warum sie diese einziehen darf.
Was Sie über Urheberrechtsverletzung durch Filesharing wissen sollten, finden Sie unter:
http://www.hgra.de/rechtsgebiete/abmahnung_internet_urheberrecht/
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