Fuß in Bootsschraube - Schadensersatz bei Unfällen im Ausland
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte vertreten auch Unfallopfer bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mit Auslandsbezug.
15. Februar 2010
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte vertreten auch Unfallopfer bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mit Auslandsbezug.
So vertrat Rechtsanwalt Christoph Häntzschel einen Mandanten, der bei einem Schwimmunfall in den Vereinigten Staaten schwere Verletzungen erlitten hatte. Der Rechtsstreit konnte 2009 - bereits ein Jahr nach dem Unfallereignis - durch gerichtlichen Vergleich abschließend reguliert werden.
Der Mandant, ein französischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, war beim Schwimmen in den Vereinigten Staaten schwer verletzt worden. Er war in einem See in Ufernähe geschwommen, als er von einem Motorboot erfasst wurde. Die Besatzung des Motorbootes hatte ihn übersehen. Dabei geriet ein Fuß des Schwimmers in die Antriebsschraube des Motorbootes. Am Fuß entstanden schwere Verletzungen.
Die Haftpflichtversicherung des Bootshalters, United Services Automobile Association (USAA), regulierte die geltend gemachten Schadensersatzansprüche zunächst nicht.
Nach Einreichung der Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Bootshalter vor dem zuständigen Bezirksgericht in Texas durch die Kooperationskanzlei von Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte in Nordamerika, McDowell Wells, lenkte die Versicherung ein.
Nach langwierigen Verhandlungen konnte im Wege eines gerichtlichen Vergleichs eine Regulierung des Unfallschadens im sechsstelligen Bereich realisiert werden. Gleichzeitig konnte Rechtsanwalt Christoph Häntzschel eine abschließende Regulierung der Ansprüche Dritter, welche erhebliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Unfallereignis erbracht hatten (z.B. Kosten der Krankenhausbehandlung, Überführung), erzielen.
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte steht Ihnen als Berater rund um Schadensersatzansprüche mit Auslandsbezug (insbesondere Nordamerika, Großbritannien) zur Verfügung.
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E-Mail: haentzschel [at] hgra.de
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