OLG Dresden: Gaspreiserhöhungen unwirksam
Preiserhöhungen von EGS scheitern am Preiserhöhungsrecht.
Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 26. Januar 2010 festgestellt, dass die Preiserhöhungen des sächsischen Gasversorgers Erdgas Südsachsen GmbH unwirksam sind.
Das Versorgungsunternehmen hatte im Zeitraum ab dem 1. Juli 2005 mehrfach die Gaspreise erhöht.
Gegen diese Preiserhöhungen hatten sich weit über 400 Kläger in einer gemeinsamen Klage im Jahre 2005 gewehrt. Das Landgericht Chemnitz hatte in 1. Instanz diese Klage abgewiesen, weil es die Preiserhöhungen für rechtens erachtete.
Gegen diese Entscheidung hatten 21 Kläger Berufung eingelegt. In beiden Verfahren wurden die Kläger von Rechtsanwalt Grundmann vertreten.
Die Berufung war jetzt erfolgreich.
Die Preiserhöhungen scheiterten am fehlenden Preiserhöhungsrecht . Da es sich bei den Klägern um Sondervertragskunden und nicht um Tarifkunden handelt, kommt ein Preiserhöhungsrecht in direkter Anwendung der AVBGasV nicht in Betracht. Im Sondervertragsverhältnis können die AVBGasV als Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden. Dann gelten aber die strengen Regelungen das BGB zur Einbeziehung solcher AGB. Die Voraussetzungen für die wirksame Einbeziehung der AVBGasV lagen nach Auffassung des Gerichts nicht vor.
Auch eine ergänzende Vertragsauslegung hin zu einem einseitigen Preiserhöhungsrecht kommt laut Gericht nicht in Betracht, da das Versorgungsunternehmen die Verträge jederzeit kündigen könne.
Auf die ebenfalls streitige Frage der Billigkeit der Preiserhöhungen gemäß § 315 BGB kam es nicht an.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das OLG Dresden die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Den Text des Urteils finden Sie hier: http://www.alexandergrundmann.de/dl/olg_dresden_urteil_26jan10.pdf
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