Beratung zu Abmahnung Urheberrecht Filesharing
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen (Filesharing, illegaler Download)
Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet erhalten? Egal ob Sie sich schuldig führen oder nicht, es ist sehr gefährlich, gar nichts zu tun und einfach nicht zu reagieren. Insbesondere Anschlussinhaber, die sich sicher sind, selbst keine Urheberrechtsverletzung durch downloads vorgenommen zu haben, denken häufig, dass sie ein Abmahnschreiben ignorieren können. Dies ist falsch und kann, wenn die Rechteinhaber oder deren Anwälte Klage erheben oder einen Antrag auf einsweilige Verfügung stellen, sehr teuer werden.
Aber auch andere ungeprüfte Reaktionen auf ein Abmahnschreiben, etwa ein wütender Antwort-Brief oder vermeintlich trickreiche Erklärungen können zum Bummerang werden.
Oft wird in den Abmahnungen ein Angebot auf einmalige Zahlung unterbreitet, beispielsweise die pauschale Zahlung eines Schadensersatzes von 450 €. Nur durch die Zahlung des Schadensersatzes ist die Sache aber nicht erledigt. Vielmehr kann immer noch auf Unterlassung geklagt werden.
Experimentieren Sie nicht! Lassen Sie sich so zeitig wie möglich kompetent beraten.
Wir bieten Ihnen unsere Hilfe durch schnelle und kompetente Rechtsberatung bei Abmahnungen und Unterlassungserklärung an und vertreten Sie auf Wunsch auch gegen die Abmahner. Wir haben langjährige Erfahrung mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.
Ihr Ansprechpartner im Urheberrecht
und bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet:
Unsere Leistungen
- - rechtliche Prüfung Abmahnung/Abmahnschreiben und Beratung zum weiteren Vorgehen und Minderung der geforderten Kosten (Abmahnkosten der Anwälte und Ansprüche auf Schadensersatz)
- - Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung (nur wenn dies rechtlich sinnvoll ist)
- - außergerichtliche Vertretung/ Verhandlungen mit den Abmahnern und Vertretung in gerichtlichen Verfahren (Mahnbescheid, einstweilige Verfügung, Klage)
Wir helfen Ihnen schnell:
Die Fristen in den Abmahnschreiben sind häufig sehr kurz gesetzt. Deshalb erhalten Sie bei uns kurzfristig einen Beratungstermin. Wenn Sie die Abmahnung am Wochenende erhalten, können Sie einen Termin am Montag in der Regel für den gleichen Tag vereinbaren.
Die Beratung dauert ca. eine Stunde. Wenn Sie nicht aus Leipzig und Umgebung sind, kann die Beratung auch telefonisch erfolgen. Im Beratungstermin erfahren Sie alles, was zur Reaktion auf die Abmahnung notwendig ist. Dazu gehört die auf Ihren konkreten Einzelfall abgestimmte anwaltlich formulierte modifizierte Unterlassungserklärung und die Beantwortung Ihrer Fragen.
Rufen Sie uns bitte zur Terminsvereinbarung an: 0341-22 54 13 82
Antworten zu häufigen Fragen bei Abmahnung wegen Filesharing in Tauschbörsen im Internet (FAQ):
1. Was bedeutet Filesharing und Tauschbörse?
Der englische Begriff "filesharing" bedeutet wörtlich übersetzt "Dateien teilen". weiterlesen...
2. Wie funktioniert Filesharing?
Früher erfolgte Filesharing über zentral organisierte Netzwerke. Daneben gibt es seit einiger Zeit dezentrale so genannte Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P), die hinsichtlich der Inhalteverbreitung ohne zentralen Server arbeiten. weiterlesen...
3. Warum ist Filesharing illegal?
Rechtlich ist zu unterscheiden zwischen legalem und illegalem Filesharing. weiterlesen...
4. Wie werden der Anschlussinhaber und dessen Adresse ermittelt?
Die Rechteinhaber bedienen sich für die Ermittlung von Rechtsverletzungen technischer Dienstleister. Diese professionellen Dienstleister durchsuchen weiterlesen ...
5. Was ist eine Abmahnung?
Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen ist die Abmahnung eine Aufforderung, eine bestimmte Handlung – die Verletzung - künftig zu unterlassen. Hintergrund: weiterlesen...
6. Welche Anwaltskanzleien mahnen ab?
Zu den aktivsen Abmahnkanzleien im Bereich Filesharing in Tauschbörsen gehören die Kanzleien: weiterlesen...
7. Muss der Abmahnung eine Vollmacht beiliegen?
Die Abmahnungen kommen fast immer von Rechtsanwälten. Häufig wird keine Vollmacht, zumindest fast nie eine Originalvollmacht vorgelegt. Ist die Abmahnung wirksam? weiterlesen...
8. Störerhaftung – Warum haftet der Anschlussinhaber?
Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet ist die Ermittlung der Nutzer aus technischen und rechtlichen Gründen häufig schwierig, insbesondere wenn mehrere Personen in einer Familie oder einer Wohngemeinschaft einen Internetanschluss nutzen. weiterlesen...
9. Welche Ansprüche des Rechtsinhabers können bestehen?
Wenn über den Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Dateien zur Verfügung gestellt und damit Rechte verletzt wurden, kann der Rechteinhaber verschiedene Ansprüche geltend machen. weiterlesen...
10. Muss man immer eine Unterlassungserklärung abgeben?
Ob im konkreten Fall wirklich eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, kann nur einzelfallbezogen entschieden werden. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist die einzige Möglichkeit, einen bestehenden Unterlassungsanspruch außergerichtlich zu erfüllen. weiterlesen...
Und was Sie sicher auch interessiert:
Braucht man zur Abwehr einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet immer einen Anwalt?
Wenn Sie sich mit der Materie – auch rechtlich – gut auskennen, brauchen Sie keinen Anwalt. Wenn nicht, lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, der sich im Urheberrecht auskennt. Der "Hausanwalt" sollte dazu nur befragt werden, wenn er Erfahrungen im Urheberrecht hat.
Verlassen Sie sich nicht auf Ratschläge in Internet-Foren. Diese sind teilweise völlig falsch.
Wenn Sie sich frühzeitig beraten lassen, können Sie die richtigen Entscheidungen treffen. Das spart Geld und Nerven!
Eine sehr informative Seite zum Thema Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen: http://abmahnwahn-dreipage.de.
Zum Weiterlesen:
Die gesetzlichen Grundlagen für Abmahnungen von Filesharing im Urheberrechtsgesetz

