Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen

Antworten zu häufigen Fragen:

Warum ist Filesharing verboten?

Rechtlich gesehen gibt es legales und illegales Filesharing.

Erlaubt ist das Filesharing beispielsweise bei freier Software oder bei Werken, bei denen die Schutzfrist des Urheberrechtsgesetzes abgelaufen ist oder bei ausdrücklicher Zustimmung des Rechteinhabers.

Das Anbieten und Herunterladen von Werken, die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt werden und für das auch keine Zustimmung vorliegt, ist aber verboten. Die Rechte des entsprechenden Rechteinhabers werden verletzt. Das Filesharing ist dann ein Eingriff in das Recht auf Vervielfältigung, § 16 UrhG, und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung, § 19 a UrhG. Durch diese Rechtsverletzungen entstehen verschiedene Ansprüche des Rechteinhabers.

Durch das (automatische) Anbieten von Dateien, upload, werden nach dem Urheberrechte verletzt. Nach der Änderung des Urheberrechts im Jahre 2008 ist auch das Herunterladen, download, von offensichtlich rechtswidrigen Angeboten im Internet explizit verboten.

Auch das Recht auf Privatkopie im Urheberrechtsgesetz nützt - anders als manche immer noch glauben - nichts.

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