Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen

Antworten zu häufigen Fragen:

Was bedeutet Filesharing und Tauschbörse?

Der englische Begriff "filesharing" bedeutet in wörtlicher Übersetzung "Dateien teilen". Etwas freier übersetzt spricht man im Deutschen von "Dateien tauschen". Die Dateien werden dabei vervielfältigt, so dass es sich wohl eher um "Kopierbörsen" handelt. Der gebräuchliche Ausdruck ist aber Tauschbörse.

In diesen Tauschbörsen kann man Dateien über das Internet von anderen kopieren. Da dies in Netzwerken direkt zwischen den Teilnehmern (Peers) geschieht, spricht man auch von Peer-to-Peer – Netzwerken (abgekürzt P2P).

Gleichzeitig bietet  man aber Dateien vom eigenen Computer im Netzwerk als upload an. Das ist  vielen Nutzern nicht bewusst. Problematisch wird es dann, wenn die Dateien vom  Urheberrecht oder einem Leistungsschutzrecht geschützt sind.

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