Beratung im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht

Unsere Tätigkeit umfasst die vorausschauende Beratung und Gestaltung genauso wie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Wir unterstützen Sie kompetent insbesondere zu folgenden Fragen:

Nachlassplanung:

  • Erstellung von Testament, gemeinschaftlichem Testament oder Erbvertrag
    vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Schenkung, Erbverzicht
    Behindertentestament
  • Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsverzicht, Pflichteilsentziehung
    Verträge zu Gunsten Dritter mit Banken, Bausparkassen, Lebensversicherungen
  • Adoption zur Nachlassgestaltung
    Abstammung nichtehelicher Kinder
    Pflichtteilsverzicht
  • Auswirkung von Schenkung- und Erbschaftsteuer, Optimierung
    Unternehmensnachfolge
    Errichtung einer Stiftung
  • Vollmachten, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht
    Betreuungsverfügung

Nach dem Erbfall:

  • Beratung und Unterstützung der Erben bei der Nachlassabwicklung
  •  Hilfe bei Streit um das Erbe 
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Hilfe bei Erstellung des Nachlassverzeichnisses
  • Testamentsanfechtung und Auslegung eines Testaments
  • Erbschein, Antrag und Vertretung gegenüber dem Nachlassgericht
  • Durchsetzung und Abwehr des Anspruchs auf Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Auskunft
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft mit Miterben
  • Haftung der Erben, beispielsweise für Beerdigungskosten, Vermächtnisse und Schulden
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
  • Vertretung vor Gericht in allen erbrechtlichen Verfahren und im Erbprozess
  • Erbschaftsteuer: Steuererklärung, Vertretung gegenüber Finanzamt, Überprüfung von Bescheiden

Gerichtliche Erbverfahren und Erbklagen:

  • Erbscheinsverfahren:
    • Antrag für Erben
    • Vertretung des übergangenen Erben
  • Ansprüche des Erben am Nachlass:
    • Auskunfts- und Herausgabeklagen des Alleinerben gegen Erbschaftsbesitzer
    • prozessuale Geltendmachung von Ansprüchen in der Vor- und Nacherbschaft auf Auskunft und Herausgabe
  • Pflichtteilsrecht:
    • gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von unberechtigten Pflichtteilsansprüchen
    • Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Erbengemeinschaft:
    • Auskunftsklage des Miterben
    • Erbteilungsklage des Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung
    • Teilungsversteigerung unter Miterben
  • Erbunwürdigkeit
    • Anfechtungsklage wegen Erbunwürdigkeit
  • Vermächtnis:
    • Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen durch Klage

 

Ihr Ansprechpartner im Erbrecht in Leipzig:

Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M.

Zu Vereinbarung eines Termins rufen Sie uns bitte an: Telefon: 0341/22 54 13 82

 

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