Häufige Fragen im Urheberrecht

 

Besteht Urheberrechstschutz auch, wenn kein Copyrightzeichen oder Urheberrechtsvermerk angebracht ist?


Der BGH hat mit Urteil 12. November 2009 I ZR 166/07 ("Marions Kochbuch") bestätigt, dass für den Urheberschutz eine Urheberkennzeichnung, etwa in Form eines Copyrightzeichens, nicht notwendig ist.

Ein fehlender Urheberechtshinweis ist auch kein Indiz dafür, dass ein Werk oder eine Leistung gemeinfrei, das heist von jedermann frei benutzbar, ist. Vielmehr obliegt es jedem Nutzer in eigener Verantwortung, sich Kenntnis davon zu verschaffen, ob und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen ihm der Urheber eine Nutzung seines Werkes gestatten will.
 
Der BGH begründet dies damit, dass auch Eigentümer von körperlichen, anfassbaren Sachen die ihnen gehörenden Sachen nicht als sein Eigentum kennzeichnen muss. Daher muss auch der Urheber oder Leistungsschutzberechtigte sein Werk nicht als seine Schöpfung kennzeichnen.

 

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