Wirtschaftsrecht- Beratung Leipzig
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Wirtschaftsrecht
Unter Wirtschaftsrecht versteht man die Gesamtheit aller Gesetze und Regelungen, die die Wirtschaft und die Beziehungen zwischen den Teilnehmern des wirtschaftlichen Lebens regeln.
Für die anwaltliche Tätigkeit sind insbesondere das Wirtschaftsprivatrecht und das Wirtschaftsverwaltungsrecht von Bedeutung.
Unter Wirtschaftsprivatrecht versteht man die Gebiete wirtschaftlicher Betätigung, die nach den Regeln des Privatrechts organisiert sind. Das Wirtschaftsprivatrecht regelt die Beziehungen zwischen Produzenten, Handwerkern, Händlern und Konsumenten von Gütern und Dienstleistungen, aber auch das Recht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. dem Betriebsrat im Unternehmen.
Zum Wirtschaftsprivatrecht gehören das Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht und der gewerbliche Rechtsschutz. Diese Rechtsgebiete sind insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz, Aktien-Gesetz, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Genossenschaftsgesetz (GenG), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Markengesetz geregelt.
Das Teilgebiet Wirtschaftsverwaltungsrecht wird durch die öffentlich-rechtlichen Gesetze geregelt. Hier geht es um das Verhältnis zwischen Wirtschaftsunternehmen und dem Staat, der mit seinen Behörden im Wege der Zulassung, Genehmigung, Überwachung, Förderung und Lenkung Einfluss auf die Wirtschaft nimmt. Zum Wirtschaftsverwaltungsrecht gehören beispielsweise das Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksordnung, Recht der freien Berufe, Energierecht und das Subventionsrecht (Wirtschaftsförderung).
Das Wirtschaftsstrafrecht reguliert den Bereich der Wirtschaftskriminalität, z.B. Steuerhinterziehung, Insolvenzdelikte sowie Diebstahl geistigen Eigentums.
Auf Bundesebene sind in Deutschland neben dem Grundgesetz zahlreiche Gesetze und Rechtsverordnungen, beispielsweise das Berufsrecht - etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Architekten - relevant. Auch die Bundesländer können wirtschaftsrechtliche Regelungen erlassen. Die Städte und Gemeinden können in kommunalen Satzungen (z.B. Bebauungsplan, Erschließungsbeitragssatzung) ebenfalls Regelungen zum Wirtschaftsleben aufstellen.
Unsere Leistungen als Rechtsanwälte im Überblick
- Beratung bei Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen
- Gesellschaftsrecht, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag
- gewerblicher Rechtsschutz mit Wettbewerbsrecht und Markenrecht
- Recht des geistigen Eigentums (Urheberrecht, Namensrecht)
- Arbeitsrecht für Arbeitgeber/Unternehmen und Arbeitnehmer
- Handelsrecht
- Unternehmensrecht
- Gewerberecht und Recht der freien Berufe (z.B. Architekten, Ärzte, Künstler, Steuerberater)
- Subventionen und Förderung von Unternehmen
Bei Fragen im Wirtschaftsrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Grundmann und Rechtsanwalt Häntzschel als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Zur persönlichen Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.


